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Rat und Tat
 

Neuregelung bei Krankmeldung

Das Unternehmen hat uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass wir unser Arbeitsunfähigkeit ab den 01.11.2018 nach Stuttgart schicken müssen. Hier der Inhalt des Schreibens:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 01.11.2018 die Bearbeitung zum Thema Arbeitsunfähigkeit durch das HR Shared Services Zeit Süd am Standort Stuttgart wahrgenommen wird.

Dazu gehören folgende Umfänge:

§  Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bezahlt und unbezahlt (AUB)

§  Wiedereingliederung/Arbeitsversuch (nach Genehmigung durch das lokale Personalmanagement)

§  Reha- und Kuraufenthalte

§  Stationäre Krankenhausaufenthalte

Alle weiteren Zeitprozesse werden weiterhin vom Werk Hamburg betreut. Hierzu gehören die Prozesse: termingebundener Arztbesuch, unbezahlte und bezahlte Freistellung bei Krankheit Kind, Eltern-Kind-Kur, Haushaltshilfe, stationäre Mitaufnahme,  Teilnahme am Daimler GesundheitsCheck.

Was ändert sich für den Mitarbeiter im Krankheitsfall?

Zukünftig werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (nur die Ausfertigung für den Arbeitgeber!) sowie die Unterlagen zu stationären Krankenhausaufenthalten und zu Reha-

und Kuraufenthalten vom Mitarbeiter direkt an folgende Adresse geschickt:

Daimler AG
Hauspostcode: P991 – Werk 096
70546 Stuttgart

Für Rückfragen stehen dem Mitarbeiter folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 telefonisch über das Service Phone:         +49 (0) 40/7920-2336 Auswahl -1

per Mail:                                                          ssc_zeit_sued_krankheit@daimler.com

Was bleibt gleich?

§  Informationen zum Thema Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie im Mitarbeiterportal unter Daimler & Ich > Zeit & Geld > Rund um die Arbeitszeit > Bei Krankheit

§  Bitte belegen Sie den vom Mitarbeiter gemeldeten Arbeitsunfähigkeitszeitraum mit dem entsprechenden Fehlzeitcode (FZC 52, Krankheit ohne AUB). Durch Bearbeitung der Bescheinigung vom Zeitmanagement wird der Fehlzeitcode angepasst.

§  Bitte teilen Sie Ihren Mitarbeiter/innen mit, dass während einer Wiedereingliederung gestempelt werden muss. Die Genehmigung der Wiedereingliederung erteilt das lokale Personalmanagement.

 Sie haben Fragen zu weiteren zeitwirtschaftlichen Themen?

 Kontaktieren Sie hierzu bitte - wie gewohnt - Ihr lokales Zeitmanagement.

 Freundliche Grüße

Ihr

HR Shared Service Center Zeit Süd

 Daimler AG

HR Services

HRD/SC  - Werk 096, HPC Z 132, 70546 Stuttgart
HR Zeitmanagement HQ & RD
Tel: +49 7 11/17 – 99000

Fax: +49 7 11/17 - 99426
mailto: ssc_zeit_sued_krankheit@daimler.com

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Wichtige Links zur BKK

Die BKK Daimler hat sich auch im Internet aufgestellt, so dass man viele Fragen auch im Netz klären kann. Die Allgemeine Postadresse

https://www.daimler-bkk.com/service-kontakt/so-erreichen-sie-uns/zentrale-postanschrift/

Kontakt vor Ort

https://www.daimler-bkk.com/hamburg/

Die neue Daimler APP

Mit der neuen APP kann man viele Dinge auch online erledigen, so z.B. die Krankmeldung online übermitteln.

https://www.daimler-bkk.com/service-kontakt/mediencenter/daimler-bkk-app/

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Erkrankung eines Kindes

Wenn ein Kind krank wird und Mutter oder Vater daher nicht zur Arbeit gehen können, muss für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein für Ihr Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. 

Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse an den daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld.

Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der Kollegin oder des Kollegen verpflichtet, falls ein krankes Kind Betreuung benötigt. Dieser Anspruch kann weder durch arbeitsvertragliche noch durch tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob das Entgelt fortgezahlt wird oder die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt. 

Voraussetzungen

Für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder die Zahlung von Krankengeld müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Kollegin oder der Kollege zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. Es genügt die Kopie im Personalbüro ab zu geben, da für die Entgeltfortzahlung die Krankenkasse noch diese Bescheinigung benötigt.
  • Eine andere im Haushalt Ihres Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
  • Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Anspruchsdauer

Pro Kalenderjahr hat jeder Elternteil Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit:

  • Für jedes Kind stehen dem Kollegen oder der Kollegin zehn Arbeitstage zu, bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage.
  • Leben mehr als zwei Kinder in der Familie, beträgt der maximale Anspruch 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden sind 50 Arbeitstage.

Ein unbegrenzter Freistellungsanspruch besteht bei schwerstkranken Kindern mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten.

Gehaltsfortzahlung während der Freistellung

Wenn eine Kollegin oder ein Kollege für die Pflege des erkrankten Kindes freigestellt wird und die Zahlung des Arbeitsentgeltes nicht ausgeschlossen ist, bleibt weiterhin die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB. Auszubildende haben generell Anspruch auf sechs Wochen Gehaltsfortzahlung, wenn sie an der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis verhindert sind. Dies gilt auch bei Pflege, Betreuung und Beaufsichtigung eines erkrankten Kindes. Dieser Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

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Urlaub Arbeitsrecht - Gesetz - Tarif

Tarif – Manteltarifvertrag 2008  § 10

Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

Bundesurlaubsgesetz

Grundsätze zum Urlaub

Bezogen auf Daimler AG

·       Es besteht ein Recht auf Urlaub!

·       Es gibt keine Frist oder Zeitspanne, in der ein eingereichter Urlaub genehmigt werden muss.

·       Er muss aber in einem angemessenen Zeitraum genehmigt werden, so dass eine Urlaubsplanung wahrgenommen werden kann. Sollte es Probleme geben, erst zum Betriebsrat und eventuell zum Anwalt.

·       Urlaub darf nicht einfach genommen werden – bei Streitigkeiten zum Betriebsrat, oder zum Fachanwalt

·       Es gibt keine Frist in der der Urlaub genehmigt werden muss – siehe Streitigkeiten

·       Urlaub dient den Zweck der Erholung  - daher keine Auszahlung  -  keine andere Erwerbstätigkeit

·       Der Urlaub der bei uns tariflich geregelt ist beträgt 30 Arbeitstage

·       Krankheitstage dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden

·       Bei Teilzeit ist der Urlaub anteilig zur Teilzeit

·       Bei Überschneidungen ist der Betriebsrat hinzuzuziehen  -  eine Regelung nach sozialen Gesichtspunkten

·       Bei Ausscheiden aus den Betrieb besteht die Möglichkeit den Urlaub abzugelten

·       Bei Ausscheiden in Erwerbslosen- oder Altersrente besteht Anspruch auf den vollen Urlaub – höchstens die Arbeitstage im Jahr wie man gearbeitet hat.

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Arbeitsfreistellung

§11 Arbeitsverhinderung

Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitsverhinderung

Tarif

Tage

 

GBV

Tage

Betriebsunfällen nur GBV

1

1. bei eigener Eheschließung

 

1

 

2

2. bei Eheschließung eigener Kinder

1

 

1

3. bei silberner goldene(GBV) Hochzeit

1

 

1

4. bei Niederkunft der Ehefrau

1

 

2

5. beim Tode des in häuslicher Gemeinschaft mit dem    Beschäftigtenlebenden Ehegatten

1

 

3

6. beim Tode eines eigenen Kindes, Geschwister

1

 

2

7. beim Tode der Eltern oder Schwiegereltern (Entfällt in GBV)

 

1

 

2

8. bei Teilnahme an der Beerdigung oder

Trauerfeier für

1

 

1

9. bei Wohnungswechsel oder Neueinzug

einmal jährlich

1

 

1

bei von der / vom Beschäftigten nicht veranlasster und nicht verschuldeter Vorladung zu einer Behörde oder bei Bekleidung eines öffentlichen Ehrenamtes; jedoch nur in den Fällen, in denen die betreffende Dienststelle für den entgangenen Arbeitsverdienst nicht bezahlt, GBV

1

Es gilt die günstigere Lösung.

Der Anspruch entfällt, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

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One Team Spirit? Arbeitskleidung oder Schutzkleidung

One Team Spirit?

Arbeitskleidung   oder   Schutzkleidung

Was wird aus dem eingebrachten Urlaubstag?

Die Kündigung der BV Imagekleidung und die neue GBV zur Teamkleidung löst großen Unmut aus. Das zu Recht, denn für die BV zur Imagekleidung haben wir einen Tag Urlaub und die Gutschriften von einer halben Stunde für die Feiertage eingebracht. Die sind mit der Kündigung der Betriebsvereinbarung nicht zurückgegeben worden. Ihre Anwälte haben festgestellt, dass sie uns diese nicht gewähren müssen, da das Arbeitszeitgesetz nur von einer beschränkten Arbeitszeit von 6 Stunden am Heiligabend und Sylvester ausgeht. Dies mag ja richtig sein, aber wir hatten vorher durch geübte betriebliche Praxis ja diese günstigeren Regelungen gehabt. Es zeigt schlichtweg nur wie integer Mercedes ist. Nämlich gar nicht!!! Wenn sie nur den Hauch auch einer Chance sehen, uns irgendetwas wegnehmen zu können tun sie es.

Arbeitskleidung - Schutzkleidung

Eine Frage bleibt: Tragt ihr Arbeitskleidung, oder Berufskleidung? Dies könnt ihr nur klären, in dem ihr eure Gefährdungsbeurteilung einseht. Ist es erforderlich, bestimmten Schutz gegen Gefährdungen am Arbeitsplatz abzuwehren, benötigt ihr Berufskleidung, auch PSA Kleidung/Schutzkleidung. Dies kann z.B. gegen Öl und Kontaminierung sein, oder gegen Feuer (nicht entflammbar). In diesem Fall hat euch das Unternehmen, die Kleidung zu stellen und auch zu reinigen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz beschrieben.

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich notwendige persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen und gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV für die Reinigung nach Gebrauch der PSA Sorge tragen.

Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen ihnen persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe) vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Durch das stellen der Schutzkleidung ergibt sich auch für die Zeiterfassung:

Wie schon das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 (5 AZR 678/11) wertet das Landearbeitsgericht das Umziehen als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die die Angestellten privat nicht tragen dürfen und im Betrieb an- und ausziehen müssen. Stellt der Arbeitgeber Umkleideräume bereit, sind auch die Wege von und zur Umkleide vergütungspflichtige Zeiten. Das gilt auch für vorgeschriebene Schutzkleidung. Anderslautende Regelungen in Tarifverträgen sind unwirksam (Landesarbeitsgericht Hamburg, Az. 8 Sa 53/14).

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider ist es nicht möglich im Betriebsrat zu diskutieren, deshalb geben wir zu solchen Abstimmungen nur noch Stellungnahmen ab. Wir konnten uns aber wieder einmal nicht gegen die Stimmen der „Perspektive“ und der IGM Fraktion durchsetzen.

Stellungnahme alternative zur „One TeamSpirit“ Kleidung

Die alternative lehnt es ab, eine neue Betriebsvereinbarung über Imagekleidung abzuschließen. Das Unternehmen benötigt die Daimlerkleidung, um hier Arbeitsinhalte in Werksverträge durchführen zu können. Dazu müssen die Daimler Mitarbeiter und die Mitarbeiter der Fremdfirmen eindeutig zu unterscheiden sein. Da das Unternehmen den Nutzen der Imagekleidung hat, hat sie auch die Kosten zu tragen. Wir lehnen es ab, dass die Kollegen in irgendeiner Weise hier Kosten übernehmen sollen, auch wenn diese erst um zwei Jahre verschoben erhoben werden.

One Team Spirit? - Arbeitskleidung   oder   Schutzkleidung

Eure alternative

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Personenwahl

Die Bestimmungen zur Betriebsratswahl finden sich in der Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Eine Personenwahl ist ein Sonderfall und tritt ein, wenn nur eine Liste abgegeben wird. Dies könnt ihr in der Wahlordnung im dritten Unterabschnitt  - Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste § 20 Stimmabgabe - in der Wahlordnung nachlesen. Jede weitere Liste führt zu einer Listenwahl!!!

Daher ist es notwendig im Vorwege zu einer Einigung zu kommen. Dies sollte möglichst die stärkste Fraktion im Betriebsrat organisieren. Um bei einer Einigung zu einer Personenwahl zu kommen, wäre es nötig zu verhindern, dass sich andere Listen bilden. Daher müsste die Belegschaftsliste bekannt gemacht werden, um anderen zu ermöglichen auch auf dieser Liste zu kandidieren. Parallel dazu würden die Betriebsgruppen eine Absicherungsliste wählen, um im Falle einer weiteren Liste gegen die Belegschaftsliste selbst ihre Kandidatur sicherzustellen.

Doch auch für die Belegschaftsliste müssten die Einwilligungserklärung per Unterschrift geleistet werden. Das geht aus zwei Paragraphen der Wahlordnung hervor:

 Listen dürfen nicht verbunden werden- daraus resultiert, das die Unterschrift zur alten Liste nicht für      die neue Liste gilt. Dies könnt ihr in der Wahlordnung § 6 Absatz 6 nachlesen.

 Eine Liste ist ungültig, wenn nicht die Unterschriften der Bewerber und Bewerberinnen vorliegen. Dies könnt ihr in der Wahlordnung § 8 nachlesen.

Weil Listen nicht einfach zusammengefügt werden dürfen, zählen auch die Unterschriften zu den vorherigen Listen nicht. Da aber, wenn nicht alle Zustimmungsunterschriften unter der Belegschaftsliste vorhanden sind, die Liste ungültig ist und damit wirkungslos. Die Zeit spielt eine wichtige Rolle. Es wird hier der Eindruck erweckt, dass wäre mal so eben innerhalb von zwei Tagen zu leisten. Jeder sollte mal versuchen 100 vorgegebene Personen innerhalb von zwei Tagen anzutreffen.

Deshalb war es schon mit dem Aushängen des Wahlausschreibens klar, dass es keine Personenwahl gibt. Wem ihr nun dafür die Schuld gebt, liegt wohl eher an eurer Beurteilung, deutlich wird aber das die Versäumnisse weit vor der Abgabe der Liste lagen.

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